Jura-Studium
Deutsch-französisches Jurastudium: Zwei Rechtssysteme, doppelte Chancen

Die Universität Potsdam und die Université Paris Nanterre bieten einen gemeinsamen Deutsch-Französischen Studiengang in Rechtswissenschaften an. Was ist die Idee dahinter? Wir sprachen mit Studiengangsleiter Prof. Dr. Michael Sonnentag und Koordinatorin Julia Dopleb.
Herr Professor Sonnentag, ein Jura-Studium an sich ist schon nicht ganz ohne, wann und warum kam man zu dem Entschluss, dass ein länderübergreifendes Jurastudium Sinn macht?
Michael Sonnentag: Ich sag mal so: Die Idee ist gar nicht so neu. Vor gut 30 Jahren haben die Universität Potsdam und die Université Paris Nanterre angefangen, enger zusammenzuarbeiten. Damals wurde immer deutlicher, dass Recht nicht mehr nur innerhalb eines Landes funktioniert. Europa wächst zusammen, viele Rechtsfragen sind international. Da lag es nahe, Studierende früh darauf vorzubereiten. Der Studiengang sollte also Juristinnen und Juristen ausbilden, die sich nicht nur im deutschen Recht auskennen, sondern auch verstehen, wie andere Rechtssysteme funktionieren – ohne die klassischen Grundlagen aus den Augen zu verlieren.
Frau Dopleb, die Absolvent*innen Ihres Studiengangs haben nach Ende des Studiums zwei Abschlüsse in der Tasche. Welche Jobs bieten sich gerade für sie besonders an?
Julia Dopleb: Schön wär’s, wenn man danach automatisch die freie Auswahl hätte, aber die Chancen sind tatsächlich ziemlich gut. Die Doppelqualifikation kommt auf dem Arbeitsmarkt sehr gut an. Viele Absolvent*innen gehen in internationale Kanzleien oder arbeiten in Unternehmen, die europaweit oder global tätig sind. Auch europäische Institutionen oder Organisationen mit grenzüberschreitenden Rechtsfragen sind typische Arbeitgeber. Der große Vorteil ist: Unsere Absolvent*innen können juristische Probleme aus mehreren Perspektiven betrachten und das ist in internationalen Projekten Gold wert.
Ob man Medizin, Sprachen oder Ingenieurswesen bei uns oder irgendwo im Ausland studiert, macht nicht immer einen großen Unterschied. Bei einem Jurastudium sieht das aber etwas anders aus, weil sich etwas das deutsche Recht in großen Teilen von einem französischen Recht unterscheidet. Muss man daher nicht alles doppelt lernen? Und ist das nicht verwirrend?
Michael Sonnentag: Das würde ich so nicht sagen. Natürlich gibt es Unterschiede zwischen dem deutschen und dem französischen Recht. Aber das Studium ist so aufgebaut, dass nicht jedes Detail doppelt gelernt werden muss. Es geht eher darum, die Grundprinzipien zu verstehen und zentrale Bereiche miteinander zu vergleichen. Dadurch entwickeln Studierende ein sehr gutes juristisches Verständnis. Klar, am Anfang kann das herausfordernd sein, aber viele merken schnell, dass sie dadurch juristisch viel flexibler denken.
Wie profitieren Studierende persönlich von einem Studium in zwei Ländern?
Julia Dopleb: Da passiert eine ganze Menge. Studierende erleben zwei unterschiedliche Hochschulkulturen und Lebenswelten. Das stärkt nicht nur die Sprachkenntnisse, sondern auch die interkulturelle Kompetenz. Man lernt, sich in neuen Situationen zurechtzufinden und andere Perspektiven zu verstehen. Viele berichten uns später, dass sie durch diese Zeit selbstständiger geworden sind und auch ein Stück weltoffener.
Wer kann sich für den Deutsch-Französischen Studiengang bewerben?
Julia Dopleb: Grundsätzlich alle, die die Voraussetzungen für ein Jurastudium erfüllen. Wichtig sind natürlich gute Deutsch- und Französischkenntnisse, weil in beiden Sprachen studiert wird. Und man sollte Lust auf internationale Themen haben. Wer neugierig ist und sich zutraut, zwei Rechtssysteme kennenzulernen, ist bei uns genau richtig.

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